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91541 - Rothenburg ob der Tauber (Rothenburg)

Binnenwasserstraße; Beantragung der Zulassung einer gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten

Sportboote, die auf den Binnenschifffahrtsstraßen gewerbsmäßig vermietet werden sollen, bedürfen nach der Sportbootvermietungsverordnung-Binnen (SportbootVermV-Bin) einer technischen Zulassung durch die zuständige Behörde.

Für Sie zuständig

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK 

Hausanschrift

Erlanger Straße 1
93059 Regensburg

Postanschrift

Postfach 101019

93010 Regensburg

Telefon

+49 941 8109-0

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt

Hausanschrift

Mainberger Straße 8
97422 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4429

97421 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 206-0

Leistungsdetails

Sollen Sportboote auf Binnenwasserstraßen, hier auf den Bundeswasserstraßen, gewerblich vermietet werden, müssen sie dafür technisch zugelassen sein. Die technische Zulassung erfolgt:

  • bei muskelbetriebenen Sportbooten durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, das nach Abnahme (technischer Überprüfung) des Fahrzeuges ein maximal 6 Jahre gültiges Bootszeugnis und ein Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt,
  • bei motorbetriebenen Sportbooten ebenfalls durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, das nach Abnahme (technischer Überprüfung) des Fahrzeuges durch die Schiffsuntersuchungskommission (SUK) oder durch einen anerkannten Sachverständigen ein maximal 10 Jahre gültiges Bootszeugnis und ein Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt. 

Die zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter bieten auch die Möglichkeit der Prototypenabnahme an.

Auskünfte zu allen oben beschriebenen Zulassungsvarianten erteilen die zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA).

Zuständig ist das jeweilige WSA, 

  • in dessen Amtsbezirk das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat oder sich die Betriebsstätte befindet oder
  • das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt. 

An der Bundeswasserstraße Main sind das die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter 

  • Aschaffenburg, Zuständigkeitsbereich von Main-km 0,00 - 185,20 und
  • Schweinfurt, Zuständigkeitsbereich von Main-km 185,20 - 387,69.

An der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal (MDK) ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg von MDK-km 0,00 - 171,00 zuständig.

An der Bundeswasserstraße Donau ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Regensburg von Donau-km 2414,72 - 2201,77 zuständig.

keine

  • Sportboot (Fahrzeug muss vorgeführt werden)
  • Eigentumsnachweis
    (Kaufvertrag, sofern Fahrzeug noch nicht über ein Kleinfahrzeugkennzeichen verfügt)
  • SUK-/Sachverständigen-Abnahme
    technisches Abnahmeprotokoll für motorbetriebene Sportboote

Es werden Gebühren nach der Kostenverordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BinschKostV) erhoben.

 

keine

Stand: 21.01.2021
Redaktionell verantwortlich: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt