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Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Im Hinblick auf die Außendiensttätigkeit der Beamten bitten wir einen Termin zu vereinbaren.

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