Logo Bayernportal

Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 21 - Arbeitsschutz und Gefahrstoffe auf Baustellen und Sprengwesen

Anzahl: 1