Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Description
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers (Oberflächengewässer, d. h. Bäche, Flüsse und Seen sowie Grundwasser) zu verändern. Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.
Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.
Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 8 VAwS).
Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.
Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt etc..
Deadlines
Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 51, 52 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
-
Legal bases, Bavaria-wide:
§ 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
"Pflichten zur Gefahrenabwehr"
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 1 und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) [File format: pdf]
Status: 28.04.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Responsible for you
-
Gemeinde Hohenwarth
Phone
+49 (0)9946 9028-0
Fax
+49 (0)9946 9028-125
Secure request form
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.