Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald