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Tarifliches Schulpersonal (ohne Lehrkräfte); Mitteilung einer Schwangerschaft

Die Schwangerschaft von tariflichem Personal muss von der Schule bzw. dem Staatlichen Schulamt der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 43 - Schulpersonalrecht

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