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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Markt Zell a.Main - Hauptamt

Markt Zell a.Main

Hausanschrift

Rathausplatz 8
97299 Zell a.Main

Postanschrift

Rathausplatz 8

97299 Zell a.Main

Telefon

+49 931 46878-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales