Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Stand: 23.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
-
Gemeinde Hohenwarth - Weitere Dienstleistungen
Telefon
+49 9946 9028-0
Telefax
+49 9946 9028-125
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Webseite
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.