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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt a.d.Aisch

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Hausanschrift

Bahnhofstr. 18
91315 Höchstadt a.d.Aisch

Postanschrift

Bahnhofstr. 18

91315 Höchstadt a.d.Aisch

Telefon

+49 9193 629-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales