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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Großmehring - Geschäftsleitung

Gemeinde Großmehring

Hausanschrift

Marienplatz 10
85098 Großmehring

Postanschrift

Postfach 9

85096 Großmehring

Telefon

+49 8407 9294-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales