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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Nichtangebotene Leistungen

Nichtangebotene Leistungen

Hausanschrift

Rathausplatz 1
84518 Garching a.d.Alz

Postanschrift

Postfach 1160

84514 Garching a.d.Alz

Telefon

+49 8634 621-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales