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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Bad Windsheim - Kämmerei, Finanzen, Zuschusswesen

Stadt Bad Windsheim

Hausanschrift

Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim

Postanschrift

Postfach 260

91425 Bad Windsheim

Telefon

+49 9841 6689-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales