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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Stein - vhs Stein, Kulturamt

Stadt Stein

Hausanschrift

Untere Wassergasse 3
90547 Stein

Postanschrift

Hauptstraße 56

90547 Stein

Telefon

+49 911 6801-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales