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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Schweinfurter Str. 54
97464 Niederwerrn
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
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Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.