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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 23.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal