Logo Bayernportal

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet II-2b Standesamt und Bestattungswesen

Anzahl: 1