Logo Bayernportal

Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Regierung der Oberpfalz

ANKER Oberpfalz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Bajuwarenstraße 1a
93053 Regensburg

Postanschrift

Bajuwarenstraße 1a
93053 Regensburg