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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Volkshochschule/Kulturamt

Volkshochschule/Kulturamt

Hausanschrift

Alte Pfarrgasse 3
97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Postanschrift

Alte Pfarrgasse 3

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Webseite

www.vhs-nes.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales