Logo Bayernportal
94336 - Hunderdorf

Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Verwaltungsgemeinschaft Hunderdorf

Hausanschrift

Sollacher Str. 4
94336 Hunderdorf

Postanschrift

Sollacher Str. 4

94336 Hunderdorf

Telefon

+49 9422 8570-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 13.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal