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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren - BayernPortal

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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.10.2022

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal

Für Sie zuständig

 
 

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