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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau - Kulturamt und Tourismusabteilung

Große Kreisstadt Dillingen a.d.Donau

Hausanschrift

Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Königstraße 37/38

89407 Dillingen a.d.Donau

Telefon

+49 9071 54-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales