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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Garching b.München

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
85748 Garching b.München

Postanschrift

Postfach 1453
85742 Garching b.München