Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern
Schlossstraße 4
83115 Neubeuern