Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Beschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den besonderen Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
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Stand: 14.06.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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