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Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Gewässerschutz / Abfallrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
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Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch

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Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch