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Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 32 - Immissionsschutz, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht

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