Logo Bayernportal

Arzneimittel; Anzeige der erlaubnisfreien Herstellung

Ist die Herstellung von Arzneimitteln beabsichtigt, für die es einer Erlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) nicht bedarf, so sind die Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.