Bergbau; Abwehr von Gefahren aus dem Altbergbau
Um die durch verlassene Grubenbaue gefährdete öffentliche Sicherheit wiederherzustellen und langfristig zu gewährleisten, müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden.
Beschreibung
In einigen Gebieten sind die Hinterlassenschaften des Altbergbaus, wie Halden, Pingen und Stollenmundlöcher, noch erhalten. Tagesnahe Abbaue, Stollen und vor allem die Tagesschächte können durch das Zubruchgehen von Hohlräumen und das Versagen von früheren teils Jahrzehnte bis Jahrhunderte alten Abdeckungen und Verfüllungen, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, zu Deformationen und Schäden an der Tagesoberfläche führen. Diese werden durch Senkungen, Riss- und Spaltenbildungen sowie Tagesbrüche augenscheinlich.
Abgeleitet aus diesen altbergbaulich bedingten Schadensereignissen, die oftmals ohne vorherige Anzeichen auftreten, geht zumeist eine Gefährdung von Leben, Gesundheit und Sachgütern aus. Neben land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen können auch Verkehrsflächen sowie Wohn- und Baugebiete betroffen sein.
Die Bergämter sind für die Abwehr von Gefahren aus untertägigen bergbaulichen Anlagen (z. B. Stollen oder Schächte) zuständig, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.
Im Rahmen der Gefahrenerkundung (§ 55 Landesstraf- und Verordnungsgesetz) erfolgt seither eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung der Altbergbauobjekte. Zahlreiche Informationen werden zusammengetragen, damit eine verlässliche Gefährdungsbeurteilung für das jeweilige Objekt vorgenommen werden kann. Ergibt sich nach dieser Beurteilung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, leiten die Bergämter Maßnahmen zur Abwehr dieser in Form von Sicherungen oder Sanierungen ein. Hier wird das Bergamt als Baulastträger nur dann tätig, wenn der die Gefahr verursachende Störer nicht mehr ermittelbar ist.
Neben der aktiven Gefahrenerkundung und -beseitigung üben die Bergämter für Behörden und Träger öffentlicher Belange Beratungstätigkeiten aus. So gehört neben der Beantwortung allgemeiner Anfragen und Altbergbauanfragen privater Dritter auch das Abgeben von Stellungnahmen zu Grundstücken im Zuge des Bauleit- sowie Baugenehmigungsverfahrens bzgl. einer Altbergbaubelastung.
Formulare
Wenn Sie unter "Vor Ort" einen Ort wählen, wird ggf. die Anschrift der zuständigen Stelle vorausgefüllt.
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Anfrage zu Bergbauhinterlassenschaften (Altbergbau) im Freistaat Bayern
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Stand: 17.01.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.