Gemeindestraßen; Straßenbau
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Beschreibung
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenbaulast
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Weiterführende Links
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Stand: 07.06.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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