Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Grundstückszufahrten:
Straßen, Wege und Plätze stehen als öffentliche Verkehrsflächen den Bürgern für den „Allgemeingebrauch" zur Verfügung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese Flächen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und die Bestimmungszwecke zu wahren. Für die Änderung von Grundstückzufahrten über öffentliche Geh- und Radwege bedarf es einer Zustimmung des Stadtbauamtes.
Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.