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Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.

Formulare

Ergänzung: Stadt Starnberg

Für Sie zuständig

Stadt Starnberg - Straßen- und Landschaftsbau, Naturschutz und Grünplanung

Leistungsdetails

Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.

Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").

Ergänzung: Stadt Starnberg

Grundstückszufahrten:

Straßen, Wege und Plätze stehen als öffentliche Verkehrsflächen den Bürgern für den „Allgemeingebrauch" zur Verfügung. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese Flächen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und die Bestimmungszwecke zu wahren. Für die Änderung von Grundstückzufahrten über öffentliche Geh- und Radwege bedarf es einer Zustimmung des Stadtbauamtes.

Stand: 03.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr