Logo Bayernportal

Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis

Wer in Deutschland als Unternehmer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen transportieren will, braucht eine Erlaubnis. Beim grenzüberschreitenden Transport ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen erforderlich.

Landratsamt Hof

Fachbereich 202 Verkehrswesen, Zulassungsstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten; Terminvereinbarungen sind möglich

Hausanschrift

Schaumbergstr. 14
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 3260
95004 Hof