Logo Bayernportal

Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

Für Sie zuständig

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Leistungsdetails

Der "Abfallratgeber Bayern" ist ein Online-Informationssystem, das alle Informationen umfasst, die für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen wichtig sind.

Privathaushalte und Unternehmen finden hier für ihren Landkreis oder ihre Stadt Ansprechpartner, Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung, Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen, Daten und Fakten der Abfallwirtschaft in Bayern und in den Kommunen sowie Wissenswertes über die Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz, Abfallbehandlung, zu Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen, Förderprogrammen und Informationen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

Eine umfangreiche Rechtssammlung einschlägiger Vorschriften zum EU-, Bundes- und Landesrecht sowie eine Publikationssammlung mit vielen Informationen zu verschiedenen abfallwirtschaftlichen Themen ergänzen dieses Angebot.

Internet-Anschluss

  • Abfall; Entsorgung
    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.
  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  • Abfallrecht; Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

  • Abfallwirtschaft; Informationen
    Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
  • Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Informationen

    Das Landesamt für Umwelt trägt dazu bei, den Stand der Technik bei der Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und sonstigen Maßnahmen der Kreislauf- und Abfallbewirtschaftung fortzuschreiben.

     

Stand: 03.04.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz