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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach

Postanschrift

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