Logo Bayernportal

Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung

Die Lagerung (Aufbewahrung) von explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes  in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und bedarf in der Regel einer Genehmigung.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München