Logo Bayernportal

Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung

Die Lagerung (Aufbewahrung) von explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes  in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und bedarf in der Regel einer Genehmigung.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

Anzahl: 1