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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Martinsplatz 1
86497 Horgau
Martinsplatz 1
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