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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Gemeinde Rottendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Rathaus 4
97228 Rottendorf

Postanschrift

Postfach 29
97226 Rottendorf