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Grenzüberschreitende Abfallverbringung; Beantragung der Notifizierung

Abfälle, die nicht auf der "grünen Liste" aufgeführt sind oder die zur Beseitigung bestimmt sind, dürfen erst dann grenzüberschreitend verbracht werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Versandstaats und des Empfängerstaats vorliegt.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 55.1 – Rechtsfragen Umwelt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift

Postfach
84023 Landshut