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Pfandleihgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

24 Sicherheit, Kommunales und Katastrophenschutz

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