Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Description
Zweck
Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Gegenstand
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Zuwendungsempfänger
Haushalte, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.
Zuwendungsfähige Kosten
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinsgünstigen Baudarlehen (0,5 Prozent Zins).
Prerequisites
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einem Darlehen und einem einmaligen Zuschuss für Haushalte mit Kindern. Das Darlehen darf höchstens beim Bau und Ersterwerb 30 Prozent und beim Zweiterwerb 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für den Zweiterwerb wird zudem ein Zuschuss von 10 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 30.000 Euro gewährt.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Procedure
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Deadlines
keine
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise über Fremd- und Eigenmittel
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise über das Haushaltseinkommen
- Required document, Bavaria-wide: Sonstige Nachweise (z. B. bei einer Baubetreuung)
- Required document, Bavaria-wide: Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia [File format: pdf]
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- Form, Bavaria-wide: Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags "Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus" - Stabau Ia [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Einkommenserklärung des Antragstellers (Stabau III a) [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau III b) [File format: pdf]
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- Form, Bavaria-wide: Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen [File format: pdf]
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Form, Bavaria-wide:
Nachweis "Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderte Wohngebäude" - Stabau IV [File format: doc]
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Form, Bavaria-wide:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Neubau und Ersterwerb - RA 1 [File format: doc]
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Form, Bavaria-wide:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm beziehungsweise Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerb - RA 2 [File format: doc]
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Form, Bavaria-wide:
Ratenabruf - Bayerisches Wohnungsbauprogramm, Gebäudeänderung und Gebäudeerweiterung - RA 3 [File format: doc]
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Fees
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
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Legal bases, Bavaria-wide:
Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)
IIC1-4700-001/11; AllMBl. 2012 S. 20; 2330-I
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Legal bases, Bavaria-wide:
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
IIC1-4764.6-002/04; AllMBl 2005 S. 9; 2330-I
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
-
Förderung von Wohneigentum
Juristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
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Status: 18.11.2020
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