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Gebäudeeinmessung; Durchführung

Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind gesetzlich verpflichtet, auch den aktuellen Gebäudebestand im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Eine Karte der Grundstücksgrenzen ohne darauf befindliche Gebäude wäre zudem nur begrenzt nützlich.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfarrkirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 15:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rennbahnstr. 9
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Rennbahnstr. 9
84347 Pfarrkirchen