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Arzneimittel; Beantragung einer Zollbescheinigung

Eine Zollbescheinigung ist erforderlich, wenn z.B. Firmen Arzneimittel aus Drittländern in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes einführen wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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