Arzt/Ärztin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Beschreibung
Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Approbationsurkunde im Original
Formulare
-
Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Verzicht auf die Approbation (Erklärung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 9 Bundesärzteordnung (BÄO)
Stand: 23.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
-
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Telefon
+49 89 2176-0
Telefax
+49 89 2176-2914
Sicheres Kontaktformular
E-Mail
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.