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86554 - Pöttmes

Arzt/Ärztin; Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Formulare

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Wenn Sie den ärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Arzt/Ärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landesärztekammer.

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

  • Approbationsurkunde im Original

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Stand: 23.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege