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Konformitätsbewertung eines Messgerätes; Beantragung

Sie müssen die Konformitätsbewertung eines Messgerätes beantragen. Sie ersetzt die frühere Ersteichung.

Ansprechpartner - Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Konformitätsbewertungsstelle Bayern Kennung 0104

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