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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Markt Bad Endorf

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 6
83093 Bad Endorf

Postanschrift

Bahnhofstraße 6
83089 Bad Endorf