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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Standesamt / Rente

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Termine nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten

Postanschrift

Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten