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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Aschau a.Inn

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn

Postanschrift

Hauptstr. 4
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