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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr geöffnet; Obige Zeiten vom 01.05. bis 30.09. gültig

Hausanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen

Postanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen