Logo Bayernportal

Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Kulmbach

SG 570 Bauverwaltung/Bauaufsicht/Denkmalschutz

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.